Das PFAS-Verbot kommt – und kaum jemand ist vorbereitet
02 Februar, 2021
Am 23. Oktober 2030 trat ein Verbot in Kraft, das Tausende von Industriebetrieben betrifft. Die EU-Verordnung 2025/1988 verbietet PFAS-haltige Feuerlöschschäume. Wenn Sie eine Sprinkleranlage betreiben, müssen Sie jetzt handeln. Die Zeit drängt.
Am 23. Oktober 2030 trat ein Verbot in Kraft, das Tausende von Industriebetrieben betrifft. Die EU-Verordnung 2025/1988 verbietet PFAS-haltige Feuerlöschschäume. Wenn Sie eine Sprinkleranlage betreiben, müssen Sie jetzt handeln. Die Zeit drängt.
Die Fakten:
- Öffentliche Feuerwehren haben eine Frist bis April 2027
- Werkfeuerwehren außerhalb von Störfallbetrieben bis April 2027
- Alle anderen bis Oktober 2030
- Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet
Wir haben mit verschiedenen Betreibern gesprochen: Kaum einer von ihnen wusste, welche Alternativen es gibt. Neun von ihnen glaubten fälschlicherweise, sie hätten noch bis 2035 Zeit.
In unserem Leitfaden „PFAS-Umrüstung: Der Praxis-Fahrplan“ erklären wir Ihnen in klarem Deutsch, was Sie konkret tun müssen. Keine juristischen Spitzfindigkeiten. Keine Marketing-Phrasen. Nur die Fakten.
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